Schutz- und Hygienekonzept für Veranstaltungen

Schutz- und Hygienekonzept für Veranstaltungen der Umweltstation Lias-Grube im Freigelände

Es gilt auf dem gesamten Gelände die 3 G-Regel per Nachweis.

Minderjährige, die in der Kita oder Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus Zugang.

Bitte beachten Sie, dass auch im Freien eine FFP2-Maske (Erwachsene) notwendig ist. In den Jahrgangsstufen 1-4 ist eine Stoffmaske ausreichend, alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen zumindest medizinische Gesichtsmasken tragen, sofern der Abstand nicht eingehalten werden kann.

1. Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m pro Person:

  • Die Abstandsregel von mindestens 1,5m muss auf dem gesamten Gelände und in allen Räumlichkeiten eingehalten werden.

2. Allgemeine Hygienemaßnahmen:

  • Je nach gesetzlicher Vorgabe gilt die allgemeine Maskenpflicht für alle Erwachsenen und Kinder ab 6 Jahren im Freigelände (sofern der Abstand nicht eingehalten werden kann) und in den Sanitärräumen.
  • Benutzung der Sanitäranlagen durch maximal 2 Personen gleichzeitig. Es ist immer auf den nötigen Sicherheitsabstand zu achten. In den Sanitäranlagen werden ausschließlich Einmalpapierhandtücher genutzt.
  • Eine Aufklärung der Teilnehmer durch unser Personal über die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregeln auf dem Gelände wird zu Beginn jeder Veranstaltung durchgeführt.
  • Alle Besucher müssen ihre Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen sowie sie desinfizieren, vor allem zu Beginn der Veranstaltung.
  • Durchführung von Veranstaltungen im Freien mit mindestens 1 erwachsener Begleitperson seitens der Besuchergruppe.
  • Keine Benutzung von gemeinsamen Materialien, d.h. jeder Teilnehmer bekommt ein individuelles Hilfsmittel, Bastelmaterial, Werkzeug, Dosenlupe, Kescher o.ä. zur Verfügung gestellt.
  • Keine gemeinschaftliche Zubereitung und kein Verzehr von gemeinschaftlichen Speisen und Getränken.
  • Hinweis an Besucher bereits vorab, dass folgende Personen vom Zutritt ausgeschlossen werden:

Personen, die nicht der 3G-Regel entsprechen
Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen sowie respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere.
Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen innerhalb der letzten 14 Tage oder zu einem Verdachtsfall von COVID-19.

Eggolsheim, 17.02.2022 Ulrike Schaefer

Leitung und Geschäftsführung Förderverein Umweltstation Lias-Grube e.V.,

Zur Liasgrube 1, 91330 Eggolsheim, Tel: 09545 950399, Aktivere JavaScript, um die E-Mail-Adresse anzusehen.

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Telefon 0 95 45 / 95 03 99

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