Schutz- und Hygienekonzept für Übernachtungen und Feiern

Schutz- und Hygienekonzept für Übernachtungen/Beherbergungen im Umweltzentrum der Umweltstation Lias-Grube

Bitte beachten Sie: Die Einhaltung der unten angeführten Regeln obliegt dem verantwortlich Buchenden während des gesamten Aufenthaltes.

Es gilt die 2G-Regel.

1. Allgemeine Hygienemaßnahmen:

  • Es gelten die aktuell geltenden Hygieneregeln. Die Verantwortung und Haftung für die Gäste trägt der verantwortlich Buchende.
  • Die jeweiligen Regelungen zu Abstand, Hygiene und Mund-Nasen-Bedeckung (nach gesetzlicher Vorgabe) sind von allen Personen innerhalb der Gebäude einzuhalten.
  • Benutzung der Sanitäranlagen durch maximal 2 Personen gleichzeitig. Es ist immer auf den nötigen Sicherheitsabstand zu achten. In den Sanitäranlagen werden ausschließlich Einmalpapierhandtücher genutzt.
  • Alle Besucher sowie das gesamte Personal müssen ihre Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen sowie desinfizieren.
  • In den Eingangsbereichen, vor den Gruppenräumen sowie in den Toiletten sind Desinfektionsspender angebracht.
  • Alle Gemeinschaftsräume sowie die sanitären Anlagen sind regelmäßig (mindestens alle 45 Minuten) zu lüften. Die Verantwortung hierfür liegt beim verantwortlich Buchenden.
  • Hinweis an Besucher bereits vorab, dass folgende Personen vom Zutritt ausgeschlossen werden:

-Personen, die nicht der 2G-Regel entsprechen
-Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen sowie respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere
-Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen innerhalb der letzten 14 Tage oder zu einem Verdachtsfall von COVID-19.

2. Dokumentationspflicht:

  • Der verantwortlich Buchende überprüft und dokumentiert die Einhaltung der 2G-Regelung. Dies ist uns schriftlich zu bestätigen.
  • Minderjährige, die in der Kita oder Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus Zugang.
  • Ein entsprechendes Formular erhält der verantwortlich Buchende bereits vor Anreise von uns. Dieses Formular muss uns rechtzeitig vor der Anreise unterschrieben vorliegen.

3. Übernachtungsbetrieb im Umweltzentrum:

  • Die Kontrolle und Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneregeln, die Verantwortung und Haftung für die Gäste liegt bei Gruppenbuchungen ausschließlich beim verantwortlich Buchenden.
  • Beim Bezug von Speisen und Getränken durch externes Catering, bei der Zubereitung und Ausgabe von Speisen sowie der Rückgabe des Geschirrs und dessen Reinigung sind die aktuell geltenden Hygieneregeln zu befolgen.
  • In der Durchreiche vom Seminarraum zur Küche sowie am Thekenbereich im Café sind entsprechende Schutzvorrichtungen aus Plexiglas angebracht.
  • In jeder Übernachtungseinheit darf nur unter Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern übernachtet werden. Es sind maximal 10 Übernachtungseinheiten vorhanden. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.
  • Für jeden Übernachtungsgast muss ein Bettlaken als Matratzenüberzug sowie ein selbstbezogenes Kissen mit Bettdecke (oder statt der Bettdecke ein Schlafsack) selbst mitgebracht werden.
  • Es ist sicherzustellen, dass jeder Gast für die Körperhygiene ausschließlich eigene Handtücher nutzt. Die Umweltstation stellt keinerlei Handtücher zur Verfügung.
  • Bei mehrtägigen Übernachtungen sind die Oberflächen der Tische, Küche und Sanitäranlagen regelmäßig vom verantwortlich Buchenden zu desinfizieren. Entsprechendes Desinfektionsmittel wird von Seiten der Umweltstation gestellt.
  • Nach jeder Abreise werden alle Oberflächen, Kontaktflächen, Übernachtungseinheiten und Gemeinschaftseinrichtungen sowie die sanitären Anlagen durch das Personal der Umweltstation gereinigt und desinfiziert.

Das vorliegende Hygienekonzept wird dem verantwortlich Buchenden vorab zugesandt und ist verpflichtend von diesem zu befolgen.

Eggolsheim, 17.02.2022 Ulrike Schaefer

Leitung und Geschäftsführung Förderverein Umweltstation Lias-Grube e.V.,

Zur Liasgrube 1, 91330 Eggolsheim, Tel: 09545 950399, Aktivere JavaScript, um die E-Mail-Adresse anzusehen.